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Fest- und Tafelordnung von der Redaktion im Auftrag der jungen Brautleute einstimmig
verabschiedet. Sie tritt am ... mit dem Jawort in Kraft und gilt, bis der letzte
Tropfen geschluckt und der letzte Bissen verschlungen ist.
Auszug:
§ 1 Zur Hochzeit erscheint man gekämmt und gewaschen, mit hungrigem Magen und recht vollen Taschen. Jeder hat unbedingt seine beste Laune bei sich zu führen und sich königlich zu amüsieren.
§ 2 Wer unsere Hochzeit mitmachen will, muss vor allen Dingen anwesend sein.
§ 3 Jeder hat in heiterer Stimmung zu erscheinen. Finstere Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und Strickstrümpfe müssen an der Garderobe abgegeben werden.
§ 4 Die Hochzeitsfeier beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder gehen.
§ 5 Es darf nur so viel geraucht werden, bis niemand mehr zu erkennen ist. Das Vortasten mit Händen und Füßen ist dann erlaubt.
§ 6 Zweideutige Bemerkungen über die Sturm- und Drang-Periode der Braut könnt Ihr Euch sparen, da ihr Gemahl über die meisten Geschehnisse im Bilde ist.
§ 7 Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
§ 8 Die Damen werden gebeten, dem Temperament der Herren nicht mit Handgreiflichkeiten zu begegnen.
§ 9 Beim beliebten Rangeln um den Brautstrauß gelten die allgemeinen Regeln des American Football.
§ 10 Das Austauschen der Gebisse vor dem Essen als freundschaftliche Geste ist verboten.
§ 11 Kater sind gratis zu haben, aber nachher unbedingt mitzunehmen.
§ 12 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln, sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.
§ 13 Niesen Sie laut und möglichst über den Tisch, dass alle Anwesenden Ihnen gute
Gesundheit wünschen.
§ 14 Keiner darf mehr essen und trinken, als er mit aller Gewalt herunterbekommen kann.
§ 15 Es ist nicht angebracht, mit Senf oder Soße auf den Tischdecken Figuren zu malen, noch mit Kartoffeln oder Fleisch herumzuwerfen.
§ 16 Sollte jemand dabei klebrige Hände bekommen, so tauche er sie kurz in das Weinglas
seines Nachbarn.
§ 17 Die Hände wische man unauffällig am Tischtuch ab, so dass man die Servietten für Reste zum Mitnehmen frei hat.
§ 18 Geflügelknochen und andere lege man getrost auf den Tellerrand des Nachbarn, um
Platz auf seinen eigenen Teller zu haben.
§ 19 Schlürfen sie die Suppe so geräuschvoll wie möglich, so dass der Gastgeber hört,
wie gut sie ihnen schmeckt.
§ 20 Die Aussprache ist am deutlichsten, wenn man mit vollen Mund spricht.
§ 21 Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu essen noch sich mit der Gabel zu kratzen.
§ 22 Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig vernichtet.
§ 23 Volle Gläser sind dazu da, umgestoßen zu werden.
§ 24 Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.
§ 25 Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.
§ 26 Die genossenen Speisen und Getränke sind Eigentum eines Jeden und brauchen nicht zurückgegeben werden.
§ 27 Den Gästen kann nicht einzeln heimgeleuchtet werden, daher wird gebeten, nicht vor Sonnenaufgang nach Hause zu gehen.
§ 28 Jeder hat seine genaue Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.
§ 29 Sollte am Ende der Feier ein ungewolltes Durcheinander entstehen und jemand nimmt eine falsche Frau mit nach Hause, so wird gebeten innerhalb der folgenden Tage dies dem Brautpaar zu melden. Zur Klärung der Eigentumsansprüche ist der Trauschein vorzulegen.
§ 30 Wer diese Vorschriften nicht einhält, wird mit Sklavendiensten beim Brautpaar nicht unter zwei Jahren bestraft.
Idee von Connie, Saskia
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